Materialien zum Homöopathischen Diskurs
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Homöopathie

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4.Jhg. - Nr. 1/2002

Editorial

Lieber Leserin,

ein Gespenst geht um in Homöopathischen Landen: Das Homöopathische Reinheitsgebot. Es stammt weder aus Bayern noch aus dem Jahr 1516, wird aber mit dem selben histrionischen Eifer in die Debatte geschleudert.

Damals war es der legislative Druck aus Rom, als man bestürzt festgestellt hatte, daß dem Bier vielerorts halluzinogene Beimischungen zugesetzt wurden, neben manch anderen übrigens auch das uns wohlvertraute Datura stramonium ...

Es gab infolgedessen unter den Bierseligen auch solche, die nicht nur im dumpfen Hopfen-Rausch östrogenbäuchlings dahindämmerten, sondern man pflegte ekstatische, exaltierte, exzentrische Zustände und Erfahrungen. Das konnte und durfte Rom - gerade in Zeiten der "Hexen"-Blüte - nicht tatenlos hinnehmen, sein Machtbegehren stolperte über das allzu leibhaftige Lachen der Unbotmäßigen. Der Körper aber darf nicht lachen, nur die Gedanken sind (leider) frei.

Etwas Feindbild braucht der Mensch, um die symbolische Besetzung der Körper konsensfähig in einen Krieg münden zu lassen. Auch Hahnemann führte einen schriftlichen (und arzneilichen?) Krieg gegen die "Mutter allen Übels", die Psora. Hierzu unser Beitrag von C. Weihe.

Auch von den Homöopathischen Podien klingt es herab wie weiland von den Kanzeln: Principiis obsta! Haltet Euch fern von "übersinnlichen Ergrübelungen"!, befolgt Organon §6!, werden wir ermahnt. Vorsichtshalber erklärt man die Homöopathie grundsätzlich zur schieren Praxis - so das Motto der DZvHÄ-Jahrestagung 2002 in Basel -, dann kann uns nichts passieren. Theorie wird so flugs als handlungsirrelevanter Luxus denunziert, den betreiben möge, wer zuviel Geld oder zu wenige Patienten (und daher zu viel Zeit) hat. Mit EBM-gestützter Praxis und nahezu mathematischer Verordnungsgewißheit im Gefolge von Bönninghausens befindet man sich auf der sicheren Seite. Hierzu unser Beitrag von L. Rukavina.

Im Vorwort des Readers zu o.g. Jahrestagung ist die Rede von der nur situativen Geltung, die man heutiger Theoriebildung zubillige (gemäß J.G.Schmidt). Als Parameter wird ausgegeben: "hilfreich oder relevant für den Heilungsvorgang". Wer aber entscheidet, und warum wie? Muß man wirklich die kritische Kategorie des erkenntnisleitenden Interesses nach 40 Jahren wieder in Erinnerung bringen?

Die siamesisch-unauflösliche, weder dialektische noch komplementäre Verflechtung von Praxis und Theorie - eine Art Hass-Liebe - ficht die Reinheitsgebotler nicht an. Wir diagnostizieren: Es gibt zwar keine theoriefreie, wohl aber eine theorieblinde Praxis. Den theoretischen Diskurs innerhalb der Homöopathie kann man (leider?) nicht verbieten oder verbrennen, sehr wohl aber skotomisieren.

(Teil-)Blindheit jedoch kann ein luzider Entwurf wie der Hahnemanns zu allerletzt gebrauchen. Hahnemanns Denken war damals auf der Höhe seiner Zeit: Fortschrittlich-kritisch, noch dazu kämpferisch, also alles andere als stromlinienförmig (im Wissenschaftsbetrieb), duckmäuserisch (im öffentlichen Diskurs) oder devot (gegenüber der "alten Schule"). Anders hätte seine Entdeckung nicht überleben können. Warum, bitteschön, sollten wir ihn ausgerechnet in dieser Hinsicht nicht genau nachmachen? ...

Christian Gallasch

 

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